1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Vorbereitungsarbeiten (u.a. das Einmessen der Bohrungen und Schnitte, den Gerüstaufbau und die Bereitstellung von Anschlüssen für Energie und Wasser) so rechtzeitig abzuschließen, dass der Gebrüder Nickel GmbH keine Wartezeiten entstehen.
2. Der Auftraggeber hat rechtzeitig und auf seine Kosten alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Sondergenehmigungen(für Sonntagsarbeit usw.) einzuholen.
3. Wird eine Arbeitshöhe von 2 Metern überschritten, ist vom Auftraggeber ein Gerüst oder eine geeignete Hebebühne zu stellen. Das Gerüst oder die Hebebühne hat von der Art, dem Umfang, der Größe und dem Material so beschaffen zu sein, dass eine gefahrlose Durchführung der Arbeiten ermöglicht wird. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass das Gerüst rechtzeitig aufgestellt und ordnungsgemäß befestigt und abgesichert ist. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für jeglichen Schaden, der durch Nichtbeachtung der vorgenannten Verpflichtungen der Gebrüder Nickel GmbH entsteht.
4. Wird das Gerüst oder die Hebebühne von der Gebrüder Nickel GmbH beschafft, so werden die Fremdkosten mit einem Zuschlag von 15% an den Auftraggeber weiterbelastet. Das Aufstellen, Umsetzen und Abbauen des Gerüstes wird im übrigen als Regiearbeitin Rechnung gestellt.
5. Der Auftraggeber hat insbesondere den Arbeitsbereich der Gebrüder Nickel GmbH so zu sichern, dass während der durchgeführten Arbeiten Beeinträchtigungen, Beschädigungen oder Verschmutzungen jeder Art an Hebebühnen, Gerüsten, Inventar, Einrichtungsgegenständen, Leitern u.a. und auch am Bauwerkselbst ausgeschlossen ist.